Patent auf Gensequenz für leistungsstarke Milchkühe bestätigt
04.03.10 Das umstrittene Patent auf eine Gensequenz im Erbgut von Milchkühen bleibt vorerst bestehen. Das Europäische Patentamt in München lehnte am 3. März den Einspruch gegen die "Turbokuh" ab. Greenpeace hatte zusammen mit dem Bundesverband deutscher Milchviehhalter (BDM), der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft, SPD, Grünen, Freien Wählern und dem katholischen Hilfswerk Misereor den Widerruf des Patents gefordert, da eine derartige gentechnische Veränderung den Tieren Leid zufüge. Die EPA-Einspruchsabteilung - ein Gremium aus drei technischen Experten (Patentprüfern) und einer Juristin - hielt die Argumentation der Kritiker nicht für überzeugend. Die Patentgegner wollen nun Beschwerde einlegen. Man könne doch nicht sagen, das Tier leide zwar, aber wichtig sei ja, dass es mehr Milch gebe, argumentierte der Anwalt der Patentgegner, Robert Schnekenbühl. Der Anwalt der Patentinhaber wies die Kritik zurück und sagte, für ein Leiden solcher genveränderten Tiere gebe es keinerlei Beweise.Das europäische Patent EP 1330552 betrifft nach Angaben des Patentamts eine bestimmte Variation des Gens DGAT1, die mit einer erhöhten Milchleistung bei Rindern in Verbindung gebracht wird. Als geistiges Eigentum geschützt sind nun unter anderem die entsprechende Gen-Sequenz selbst sowie gentechnisch veränderte Rinder, in deren Erbgut diese Sequenz eingebracht wurde. Die patentierte Erfindung beziehe sich nicht auf natürlicherweise vorkommende, nicht-transgene Tiere, so das Amt. Das Patent war von belgischen und neuseeländischen Biotechnologen am 31. Oktober 2001 beim EPA beantragt und am 24. Januar 2007 erteilt worden. Im vergangenen Jahr begann bereits ein juristisches Tauziehen um einen Biomarker auf besseres Schweinefleisch (mehr...).



