BPI fordert Änderungen bei Arzneimittelreform
16.06.10 Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) hat auf seiner Jahreshauptversammlung am 15. Juni tiefgreifende Korrekturen bei den geplanten Gesetzesreformen im Arzneimittelmarkt gefordert. „Die vorliegende Aufspaltung in eine frühe Nutzenbewertung nach bisher nicht veröffentlichten Methoden sowie nur mühevoll erzwungene Kosten-Nutzen-Bewertungen zu einem späteren Zeitpunkt entsprechen erneut nicht den international üblichen Methoden“, kritisierte Wegener. Insbesondere geißelte er die Machtfülle des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) und des Spitzenverbandes Bund der Gesetzlichen Krankenversicherungen. Anfang Juni hatte Gesundheitsminister Philipp Rösler (FDP) den „Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes in der gesetzlichen Krankenversicherung“ vorgelegt.Es sei falsch, dass der G-BA in einer Verfahrensordnung selbst die Regelungen für die frühe Nutzenbewertung treffen könne, so Wegener auf der Pressekonferenz in Berlin. "Was gibt ihm die dafür nötige breite gesellschaftliche Legitimation?" Eine Entscheidung von derartiger Tragweite müsse zwingend über eine Rechtsverordnung geregelt werden. Sonst gebe es die Gefahr, dass neue Medikamente alleine nach ihrem Potential zur Kosteneinsparung beurteilt werden.
Außerdem sei etwa der Nutzen einer Alzheimer-Therapie nicht innerhalb eines Jahres zu bewerten. Hier müsse differenziert werden, ebenso wie günstige Medikamente von den aufwendigen Bewertungen ausgenommen werden sollten.
Grundsätzlich forderte Wegener auch mehr Mitspracherechte für die Industrie. "In anderen europäischen Ländern wird in einem auf Kooperation angelegten Modell der Industrie Beteiligung in den wesentlichen Gremien eingeräumt." Im Gesetzentwurf sei das nicht vorgesehen.



