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BGH erlaubt Präimplantationsdiagnostik

07.07.10 Erbgutuntersuchungen an befruchteten Eizellen sind nicht strafbar. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am 6. Juli entschieden. Bei Eltern mit Verdacht auf Schädigung des Erbguts, darf der Embryo einer Präimplantationsdiagnostik unterzogen werden, beschloss der 5. Strafsenat in einem Grundsatzurteil. Ein Berliner Gynäkologe hatte sich im Januar 2006 selbst angezeigt, nachdem er die PID bei drei Paaren angewandt hatte und wissen wollte, ob er damit gegen das Embryonenschutzgesetz verstieß.
Mit dem Freispruch des Mediziners bestätigte der BGH ein Urteil des Landgerichts Berlin vom Mai 2009. Die Berliner Staatsanwaltschaft hatte dagegen Revision eingelegt. Vor dem BGH waren sich Verteidigung und Bundesanwaltschaft nun einig, dass kein Verstoß vorliegt. Das Embryonenschutzgesetz verbiete nämlich nur den Handel mit Embryonen oder deren Verwendung zu Forschungszwecken, argumentierte der Verteidiger Daniel Krause. Und die Untersuchung des Embryos auf Chromosomenschäden während der Schwangerschaft sei schon lange erlaubt und würde routinemäßig angewandt.
Damit wird die PID einerseits straffrei, andererseits aber streng definiert. Die PID sei nur zulässig, "wenn sie dem Zwecke dient, schwere erbliche Erkrankungen des Embryos festzustellen", sagte Bundesstaatsanwalt Hartmut Schneider nach dem Urteil. Eine weitergehende Selektion sei nicht erlaubt. Gentests werden damit künftig zum etablierten Verfahren in der Fruchtbarkeitsmedizin. "In Zukunft werden Zentren für diese Untersuchungen entstehen", sagte der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Gesellschaft für Humangenetik, André Reis. Er rechnet mit ungefähr zehn PID-Zentren in Deutschland.
Mit der rechtlichen Regelung der PID schließt Deutschland in Europa zu Großbritannien, Dänemark, Frankreich, Norwegen und Schweden auf. In Österreich und der Schweiz ist das Verfahren verboten, andere europäische Länder verzichten auf gesetzliche Regelungen. Auch in den USA wird das Verfahren seit 1990 inzwischen an mehreren Kliniken eingesetzt. Viele deutsche Paare reisten deshalb in der Vergangenheit in die USA, um entsprechende Tests durchführen zu lassen.

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