EU-Kommission renationalisiert Anbau von gv-Pflanzen
14.07.10 Künftig soll jedes EU-Mitgliedsland selbst bestimmen dürfen, welche gv-Nutzpflanzen angebaut werden. "Wir bieten den Staaten nun Freiräume, ihre eigenen Entscheidungen zu fällen und umzusetzen", sagte Gesundheitskommissar John Dalli am 12. Juli. Wenn der Vorschlag vom Europäischen Parlament gebilligt wird, wird die grundsätzliche Prüfung von Gesundheits- und Umweltrisiken neuer gv-Sorten nach wie vor auf europäischer Ebene vorgenommen. Jedes Land kann aber selbst entscheiden, den Anbau aller oder bestimmter von der EU zugelassener GVO auf seinem Territorium oder Teilen davon zu beschränken oder zu verbieten.Dabei können kulturelle, sozioökonomische oder ethische Bedenken angeführt werden, auch eine "massive Abneigung" der Bevölkerung gegen GVO sei als Verbotsgrund denkbar, sagte Dalli in Brüssel. Den Import oder die Vermarktung zugelassener Sorten müssen die Länder allerdings weiterhin ohne Einschränkungen zulassen. "Die Kommission ist weder für noch gegen den Anbau von genveränderten Organismen. Aber in der heutigen Welt sind sie eine Realität", sagte Dalli.
Die geplante Renationalisierung der Anbauregelungen erntete Kritik von allen Seiten. Befürworter der Pflanzenbiotechnologie befürchten willkürliche Beschränkungen, Gentechnik-Gegner warnen vor einer zunehmenden Vermischung von gv-Saatgut und konventionellen Pflanzen. "Aus unserer Sicht verlagert die EU damit die Verantwortung auf Mitgliedsstaaten, die jedoch keine klaren Kriterien für ihre Entscheidungen haben", sagte ein Sprecher der Agrochemiesparte von Bayer. "Damit gibt die Kommission auch das Prinzip des gemeinsamen Marktes auf." „Wenn das durchgeht, ist das der erste Sargnagel für die Gemeinsame Agrarpolitik der EU“, sagte der agrarpolitische Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag, Peter Bleser, der „Neuen Osnabrücker Zeitung“. Er rechnet mit einer chaotischen Situation in der EU. Deutschland werde aber keinen nationalen Alleingang unternehmen. „Das bedeutet, dass wir nach einer EU-Zulassung auch hierzulande den GVO-Anbau erlauben", so Bleser. Mehrere Umweltverbände protestierten ebenfalls. Deutschlands größter ökologischer Anbauverband Bioland bezeichnete die Regelung als „völlig unpraktikabel“, BUND-Expertin Heike Moldenhauer sagte der „Frankfurter Rundschau“, sie habe große Zweifel an den rechtlichen Grundlagen, auf die sich die EU-Kommission bei ihrer Initiative stützt.
Weniger beachtet wurde eine Änderung der Kommissions-Empfehlung für Koexistenz-Maßnahmen, die gestern unverzüglich in Kraft trat. Nach der nicht bindenden Regelung sind in Zukunft nicht nur Maßnahmen empfohlen, um die gv-Kennzeichnungsschwelle von 0,9% zu halten. Vielmehr können Staaten jetzt auch vorbeugend agieren, weit bevor die Schwelle erreicht wird, zudem ist die Ausweisung GVO-freier Flächen möglich.



